Hausratversicherung

Sollten Sie Opfer eines Einbruchs werden, wird der entstandene Schaden meist durch die Hausratversicherung gedeckt. Dabei sind jedoch einige Feinheiten zu beachten. Zunächst müssen Sie den Nachweis führen, dass tatsächlich bei Ihnen eingebrochen wurde. Dazu muss in der Regel dokumentiert werden, dass sich ein Täter gewaltsam Zugang zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung verschafft und entsprechende Spuren hinterlassen hat. Sollte ein Einbrecher also über ein geöffnetes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Wohnungstür eingedrungen sein, kann die Versicherung oft die Schadensregulierung verweigern.

Die Versicherungsbedingungen schreiben oft auch gewisse Mindestvoraussetzungen bezüglich des mechanischen Einbruchschutzes vor. Stellen Sie also sicher, dass die Voraussetzungen erfüllt werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Thema Einbruchschutz und den entsprechenden DIN-Normen.

Versicherungen leisten nur bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Bei der Festlegung dieses Betrags wird die potentielle Schadenshöhe von Versicherten jedoch oft unterschätzt. Als Faustregel für die Hausrats-Gesamtsumme gelten 600 bis 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Hier sind aber eventuelle Besonderheiten zu berücksichtigen. Wenn Sie besonders wertvolle Gegenstände zu Hause aufbewahren, ist es ratsam, eine genaue Inventarliste mit sämtlichen Wertgegenständen zu erstellen, und anhand dieser die Versicherungssumme zu ermitteln.

Bei der Verwahrung wertvoller Gegenstände, insbesondere höheren Beträgen an Bargeld, gelten üblicherweise besondere Anforderungen. Wenn Sie unbedingt größere Summen zu Hause aufbewahren möchten, sollten diese in genormten Wertbehältnissen wie Tresoren verschlossen werden, die den Versicherungsbedingungen entsprechen. Achten Sie auch darauf, dass die Erstattung von gestohlenem Bargeld oft auf Beträge begrenzt ist, die unter der Versicherungssumme liegen.

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